Gipfel, Höhe

Tüfelsjoch, 2'919 m.ü.M.
Region
CH - Zentralschweiz
Kartenmaterial,
Koordinaten

711344 | 190036 (Schweiz)
46:51:7:N | 8:53:55:E
1193 Tödi
246S Klausenpass
Datum
17. 4. 2014
Verfasser
Peter Huber
Ausgangspunkt,
Routenbeschreibung

Fisetengrat - Gemsfairen - Tüfelsjoch - Urner Boden

Ab Bergstation Fisetengrat auf Normalweg zum Gemsfairen, Abfahrt auf den Claridenfirn und Aufstieg zum Tüfelsjoch.

Aufstieg auf der Südseite

Entweder rechts via kurze steile Stelle über lose, brüchige Fels. Oder die Alternative geht mehr links hoch via einen kurzen, steilen Klettersteig über Fels gesichert mit Ketten. Passt auf! In den ersten 5 Metern fehlen die Stahlbügel. Recht kräftezehrend. Trittschlingen können da helfen. Und zwei Bandschlingen mit Karabinern zum Zwischensichern.

Abstieg an den Nordseite

Der Abstieg ist nun durchgehend mit Ketten abgesichert. Sicherung mit Gstälti, Bandschlinge und grossem Karabiner ist empfohlen.

Es gibt am Westende des Sattels auch eine Abseilstelle - gem. Führer 3x 25 m Abseilen.

Abfahrt östlich vom Roten Nossen bis kurz vor Gemsfairenhüttli. Dann via Vorder Chlus zurück nach Jägerbalm und zum Urnerboden.
Route gem. SAC Führer, Schwierigkeit
ZS
Höhenmeter
Aufstieg / Abfahrt

1'175 Hm
Teilnehmer
Hans Jörg
Angetroffene Verhältnisse
Strahlend schöner Tag. Ab der Bergstation Fisetengrat hat es genug Schnee. Die Spur ist zuerst etwas glasig. Harscheisen helfen. Die Steilstufe ist gut zu begehen. Darüber bis zum Gipfel schöner Pulverschnee, 5 - 10 cm.

Abfahrt auf den Claridengletscher hart gefroren. Aufstieg zum Tüfelsjoch via den neuen Klettersteig recht kräftezehrend. Die Ketten liegen frei. Ebenso beim nordseitigen Abstieg liegen die neuen Ketten schön frei.

Danach Traumabfahrt mit tollem Pulverschnee 10 - 3 cm bis auf ca. 2200 m hinunter. Danach mit wenig Schnee nach Chlustrittli. Auf der Alpstrasse zur Passstrasse mit einigen kurzen Tragpassagen. Auf den letzten Schneeresten zum Siwloch und auf dem Wanderweg zu Fuss hinunter.
Ausblick / Empfehlung
Nach den Niederschlägen neu beurteilen.
Besonderes

Letzte Änderung am

18. 4. 2014