Gipfel,
Höhe |
Gemsfairenstock, 2'972 m.ü.M. | |
Region | CH - Glarus - St. Gallen | |
Kartenmaterial, Koordinaten |
712790 | 190990 (Schweiz)
46:51:38:N | 8:55:4:E 1193 Tödi 246S Klausenpass |
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Datum |
4. 5. 2014
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Verfasser | Peter Huber | |
Ausgangspunkt, Routenbeschreibung |
Ab Fisetenpass (Bahnstation) Die relativ neue Seilbahn ab der Ortschaft Urnerboden (Talstation mit Parkplatz beim Restaurant Urnerboden) führt bis kurz unter den Fisetenpass. Als Alternative zur Bahn kann man auch den Waldweg nehmen, was aber insbesondere bei knappen Schneeverhältnissen nicht besonders spannend ist (dann insgesamt etwas über 1600 Höhenmeter und etwa 5 Stunden). Von der Bergstation führt die Spur zuerst Richtung Fisetengrat. Von dort folgt man der westlichen Fortsetzung des Grates, kurz vor der 2100m Höhenkurve auf einem teilweise etwas schmalen Gratband und hält sich immer leicht nördlich davon (Achtung Wächten). Zwischen 2400m und 2600m befindet sich eine Steilstufe, welche bei schlechten Sichtverhältnissen nicht ganz einfach zu finden ist (etwas nordwestlich von Punkt 2595). Danach überschreitet man leicht nach links ausholend den Gletscher (Lang Firn) und gelangt in leichtem Aufstieg zum Gipfel. |
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Route gem. SAC Führer, Schwierigkeit | WS+ |
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Höhenmeter Aufstieg / Abfahrt |
1'000 Hm |
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Teilnehmer | Beatrice, Sara |
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Angetroffene Verhältnisse |
Oben schönes Wetter mit
leichter Bise. Morgens Nebelmeer auf 2'400 m, welches später auf über
2'600 m anstieg. Es hat zwischen 20 - 50 cm kompakten Neuschnee gegeben.
Am Gemsfairenstock ist damit der Winter nochmals massiv verlängert
worden. Vor zwei Wochen schauten schon viel Gras und Steine heraus. Nun
ist alles schön weiss bedeckt. Kein einziger Steinkontakt.
Bei der Abfahrt oben windgepresster Pulver gut zu fahren. Dann rund 200 Hm dicker Nebel! Gegen die Bahnstation wieder bessere Sicht und gut zu fahrender feuchter Neuschnee. |
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Ausblick / Empfehlung | Mit dem Neuschnee zirka weitere zwei Wochen gut zu machen. Fisetenbahn fährt - Voranmeldung sinnvoll. | |
Besonderes | ||
Letzte
Änderung am |
25. 5. 2014 |